Informationen zu “Maul – und Klauenseuche“
Maul – und Klauenseuche (MKS) in Ungarn und der Südslowakei nachgewiesen
Am 6. März 2025 wurde die MKS bereits in einem Betrieb in Ungarn (Region Györ) mit über 1.400 Milchrindern nachgewiesen. Am 25.03.2025 wurde ein weiterer Ausbruch in der Region Hegyeshalom unmittelbar an der österreichischen Grenze bestätigt. Die Überwachungszone umfasst die Gemeinden Nickelsdorf, Mönchhof, Halbturn und Deutsch Jahrndorf.
Am 21.03.2025 wurden drei MKS-Ausbrüche im Süden der Slowakei bestätigt. Bei Rindern in drei Betrieben im Süden des Landes wurden typische Symptome festgestellt. Am 25.03.2025 wurde ein weiterer MKS-Ausbruch in der Südslowakei nachgewiesen.
Die MKS ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden (wirtschaftlichen) Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Pferde sind für MKS nicht empfänglich; eine Infektion des Menschen (bei beruflich exponierten Personen) kann gelegentlich auftreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.
Die MKS gilt als eine der ansteckendsten Viruserkrankungen (Kategorie A). Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen oder kontaminierte, unbelebte Objekte (Schuhe, Kleidung, Transportfahrzeuge etc.). Auch eine Übertragung über die Luft ist über beträchtliche Distanzen (bis zu 60 km über Land) möglich.
Eine Behandlung erkrankter Tiere ist nicht erlaubt. Tiere auf betroffenen Betrieben müssen gekeult werden und umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Symptome
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 7 Tage. Meist ist die ganze Herde betroffen.
Generelle Symptome bei allen betroffenen Tierarten
- Aphtenbildung (kleine Geschwüre) am Euter (Zitze, Widerstand gegen Melkgeschirr), an den Klauen (Zwischenklauenspalt, Kronsaum, beim Schwein Aphten bis zum Tarsalgelenk, Bewegungsunlust, trippeln, langsames Aufstehen) und im Maulbereich (Lippeninnenseite, Zunge, Zahnfleisch, Tiere speicheln und zeigen verminderte Fresslust)
- Fieber (40-42°C)
- Schmerzen
- Apathie
Weitere Symptome beim Rind
- Milchkühe: Rückgang der Milchleistung
- hohe Sterblichkeitsrate bei Kälbern (bis zu 75 %)
Weitere Symptome beim Schwein
- Veränderungen im Klauen-/Extremitätenbereich sehr stark: Ausschuhen möglich
- Todesfälle bei Ferkeln ohne klinische Symptome möglich
Weitere Symptome beim Schaf
- Symptome sehr unauffällig
- meistens lahm Gehen einzige klinische Erscheinung
Bekämpfung
Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Die Bekämpfung konzentriert sich auf die Erkennung, Isolierung und Ausmerzung der infizierten MKS-positiven Tiere sowie auf die Kontrolle des Tierverkehrs, um die Erregerverbreitung zu verhindern. Jeder Verdacht ist der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt zu melden.
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Waldbrandverordnung
Erste Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg betreffend Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Mattersburg
V E R O R D N U N G
der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 13.03.2025 mit der für sämtliche im Bezirk Mattersburg gelegene Waldgebiete Waldbrände hintangehalten werden sollen:
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 41 Abs. 1 Forstgesetz 1975 – ForstG, BGBl. Nr. 440/1975, idgF., wird aufgrund der derzeit
bestehenden Waldbrandgefahr für sämtliche im Bezirk Mattersburg gelegenen Waldgebiete
verordnet:
§ 1
In sämtlichen im Bezirk Mattersburg gelegenen Waldgebieten ist verboten:
1. jegliches Feuer zu entzünden
2. das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich
3. ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie z.B. Zündhölzer und
Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich
wegzuwerfen.
§ 2
Wer den Verboten gemäß § 1 dieser Verordnung zuwiderhandelt begeht eine
Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 und ist mit einer Geldstrafe
bis zu Euro 7.270,- oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen zu bestrafen
§ 3
Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirkung in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2025 außer Kraft.
Der Bezirkshauptmann:
Mag. Mag. Gerald Kögl
Vorsicht vor Betrug im Internet!
Durch die Möglichkeiten im Internet entstehen immer neue Möglichkeiten für Kriminelle! Aufgrund der Möglichkeiten im Internet sind auch kriminelle Personen und Organisationen in diesem Bereich unseres täglichen Lebens vermehrt tätig. Daher ist eine erhöhte Aufmerksamkeit geboten!
Ein Betrug via Internet ist nicht immer leicht zu erkennen. Aufgrund einer gewissen Anonymität sind Kriminelle in diesem Feld auch oft nur schwer ausmittelbar.
Tipps der Kriminalprävention:
- Kontrollieren Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres Computers.
- Achten Sie auf die Plausibilität von Angeboten.
- Kaufen Sie bei bekannten Anbietern.
- Wenn eine Ware unter Ihrem Wert angeboten wird – VORSICHT.
- Achten Sie sowohl bei Privaten als auch bei Händlern auf die Bewertungen.
- Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Wickeln Sie den Kauf nur über zertifi zierte Geldinstitute ab.
- Geben Sie NIEMALS Ihre Kontozugangsdaten bekannt.
Im Anlassfall:
Sollten Sie zum Opfer eines Onlinebetrugs werden, erstatten Sie umgehend Anzeige. Bringen Sie dazu einen Ausweis und nach Möglichkeit sämtliche, den Betrug betreff ende, Daten mit. Verändern Sie keinerlei Daten und gehen Sie auf keine weiteren Forderungen der Betrüger ein!
Weitere Informationen finden Sie hier:
- against-cybercrime@bmi.gv.at (Informationen und Hilfe beim Verdacht von Internetkriminalität- Mail)
- www.bundeskriminalamt.at/306/start.aspx (Informationen betreffend Internetkriminalität – Link)
- www.saferinternet.at (Informationen zur Sicheren Nutzung von Internet- Link)
- www.watchlist-internet.at/liste-betruegerischer-shops/ (Liste von betrügerischen Onlineshops – Link)
Ihre Kriminalprävention
Müllabfuhrtermine 2025
Die Müllabfuhrtermine Forchtenstein für das Jahr 2025 können Sie hier als PDF laden (Link: Müllabfuhrtermine 2025). Sie wurden ebenfalls in der Gemeindezeitung Forchtenstein (Ausgabe Winter 2024) veröffentlicht.