Kundmachung: Erlassung Teilbebauungsplan Betriebsgebiet – Absichtsmeldung

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Die Gemeinde Forchtenstein plant die Aufstellung eines Teilbebauungsplanes für den Bereich „Betriebsgebiet”, KG Forchtenau (Abgrenzung des Planungsgebietes siehe Vorschau rechts bzw. PDF unten).
Gemäß § 48 Abs. 1 Bgld. Raumplanungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 49/2019, in der geltenden Fassung, sind geplante Bauvorhaben binnen Monatsfrist bekanntzugeben, damit diese nach Möglichkeit bei der Planerstellung berücksichtigt werden können.

Download als PDF: Kundmachung